Politik – National

2. November 2018

Agrarpolitik auf Bundesebene – was wird hier entschieden?

Die deutsche Agrarpolitik ist ein Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP). Entscheidende Politikbereiche werden von der EU gestaltet, Deutschland obliegt die Umsetzung und teilweise die Ausgestaltung im Detail. 

Bereiche der Agrarpolitik

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Markt- und Preispolitik

Es gilt ein Umbruchverbot für Grünland in Gebieten, die unter die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie fallen, eine Naturschutzrichtlinie der EU. Ausnahmen können auf Antrag gewährt werden. Für das übrige Dauergrünland gilt die Pflicht zur Wiederanlage an anderer Stelle, um die Gesamtfläche des ökologisch wertvollen Dauergrünlandes zu stabilisieren.

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Agrarstrukturpolitik

Auch dieser Bereich wird vorrangig von der EU gestaltet. Die Umsetzung auf Bundesebene erfolgt im Wesentlichen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK). Hier findet eine Kofinanzierung der EU-Fördermaßnahmen durch Bundesgelder statt. Auf Ebene der Bundesländer werden dann die EU-Verordnungen und die GAK in praktische Maßnahmen umgesetzt und teilweise wiederum kofinanziert.

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Agrarsozialpolitik

Dieser Politikbereich wird ausschließlich auf nationaler Ebene gestaltet.

Wer macht die Gesetze?

Im Bereich der Gesetzgebung sind der Bundestag und der Bundesrat auf nationaler Ebene sowie die Landtage auf Länderebene die agrarpolitischen Entscheidungsträger. Im Deutschen Bundestag werden agrarpolitische Angelegenheiten an den Bundestagsausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft verwiesen. In den Ausschusssitzungen werden die Gesetzesentwürfe geprüft und diskutiert. Dabei werden häufig Experten aus der Verwaltung, aus Verbänden und der Wissenschaft befragt. Auch im Bundesrat gibt es einen Agrarausschuss, der sich mit den landwirtschaftlichen Themen auseinandersetzt.

Die ausführende Kraft im Bereich Agrarpolitik sind die Bundes- und Landesregierungen sowie die Landwirtschaftsministerien auf Bundes- und Länderebene mit ihren nachgeordneten Dienststellen.

Innerhalb des Bundeskabinetts ist derzeit Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, für alle agrarpolitischen Belange zuständig. Bei ihren Entscheidungen unterliegt sie der Kontrolle der anderen Kabinettsmitglieder, deren Zustimmung sie für alle bedeutenden Angelegenheiten benötigt.

Was passiert auf der Ebene der Bundesländer?

Die Regierungen der Bundesländer nehmen die politischen Aufgaben auf Landesebene wahr. Sie setzen sich aus dem Ministerpräsidenten und den Landesministern zusammen. In manchen Bundesländern gibt es eigenständige Ministerien für Landwirtschaft und Forsten. Oft sind diese mit den Bereichen Ernährung und Verbraucherschutz oder ländliche Räume kombiniert (Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen). In anderen Bundesländern wiederum wird die Landwirtschaft mit Umwelt- und Naturschutz, Wirtschaft und Verkehr oder Raumordnung zusammengefasst (Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen).

Die jeweils für die Landwirtschaft zuständigen Länderministerien sorgen für die Durchführung der EU-Verordnungen und Bundesgesetze. Meist wird den Bundesländern ein gewisser Gestaltungsspielraum bei der praktischen Umsetzung gewährt, sodass sie landesspezifische Aspekte berücksichtigen können. Dadurch kommt es zu Unterschieden in der Ausführung auf Länderebene. Darüber hinaus können die Landesregierungen in einem bestimmten Rahmen eigene landespolitische Maßnahmen bestimmen und umsetzen.

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