Regional – Politik

19. Februar 2019

Volksbegehren Artenvielfalt in Bayern – Wie geht es weiter?

„Rettet die Bienen“ – unter diesem Motto stand das Volksbegehren in Bayern. Viele waren sich sicher, dass die Wahl zugunsten des Umweltschutzes ausgehen wird. Mit mehr als acht Prozentpunkten über dem nötigen Ergebnis haben jedoch die wenigsten gerechnet. Wie geht es nun weiter? Was bedeutet diese Wahl für Bayern und vor allem für die dortigen Landwirte? Welche Auswirkung hat dies auf die gesamte Republik?

Damit es zu einem Volksentscheid kommen kann, muss ein Volksbegehren, wie in diesem Fall in Bayern, die Zustimmung der Gesellschaft erhalten. Die Bayerische Staatsregierung hat nun vier Wochen Zeit eine Stellungnahme zum Volksbegehren abzugeben. Anschließend muss sich der Landtag mit dem entsprechenden Gesetzesentwurf, der hinter dem Volksbegehren steht, auseinandersetzen.

Dies sind die wichtigsten Aspekte des Gesetzesentwurfs:

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30 % Ökolandbau bis 2030

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Strikte Vorgaben für den Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden

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Bildung großflächiger Biotopverbunde

Wenn die Landtagsabgeordneten dem Entwurf mehrheitlich zustimmen, kommt es direkt zur Änderung des Naturschutzgesetzes. Sollte keine mehrheitliche Einigung zustande kommen, ist der nächste Schritt ein Volksentscheid, über den alle Wahlberechtigten abstimmen und damit über weitere Verfahren entscheiden. Parallel hat der Landtag die Möglichkeit, der Bevölkerung einen eigenen Gesetzesentwurf vorzulegen und zur Abstimmung zu bringen.

Landwirtschaft allein kann das Problem nicht lösen
Naturschützer berichten, dass die Nahrungskette einiger Vogel- und Insektenarten durch einen Insektenrückgang eingeschränkt ist. Als Verursacher wird ausschließlich die Landwirtschaft genannt. Die inzwischen extrem hohe Flächenversiegelung durch Baumaßnahmen wird ignoriert. Mehr Randstreifen an Gewässern, eine zunehmende ökologische Landwirtschaft und ein Biotopverbund sollen für mehr Artenvielfalt sorgen. Daneben sollen bedrohte Tierarten wie Feldhamster und Grashüpfer geschützt werden.

Doch Landwirtschaft und Arten- und Naturschutz sind vielerorts in der Praxis nicht so weit voneinander entfernt, wie es die Initiatoren des Volksbegehrens darstellen: längst setzen sich Landwirte, oft in Zusammenarbeit mit Naturschützern und Jägern, für Insekten, die Umwelt und ein nachhaltiges Wirtschaften ein. Gewässer und Tümpel werden geschützt, breite Blühstreifen mit Wildblumen versehen, Pflanzenschutz- sowie Düngemittel exakt bodennah und in reduziertem Maße eingesetzt. Mit modernster Technik lassen sich Pflanzen bei der Düngung individuell versorgen. Bei der Bodenbearbeitung hat die Reduktion von Erosion einen hohen Stellenwert bekommen.  

Mehr als ein regionales Thema
Unabhängig von diesen Fortschritten ist klar: die Folgen des Volksbegehrens werden weit über die Landesgrenzen Bayerns zu spüren sein. Auch an anderen Orten Deutschlands werden diese Themen jetzt noch engagierter diskutiert. Ein Volksentscheid, der Änderungen des Naturschutzgesetzes zur Folge hätte, würde unmittelbar Einfluss auf andere Bundesländer und letztendlich ganz Deutschland nehmen.

Für Umwelt- und Naturschutz sollten alle etwas tun

Die öffentliche Diskussion richtet sich derzeit nur gegen die konventionelle Landwirtschaft. Dabei gäbe es viel mehr Möglichkeiten für Nicht-Landwirte, sich aktiv für eine bessere Umwelt, Arten- und Naturschutz zu engagieren. Hier ein paar Beispiele:

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Blühstreifen im eigenen Garten anlegen/ seltener Rasenmähen bzw. nicht ganzflächig

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Keine „Beton-Stein-Gärten“ ohne Blühstreifen anlegen

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Bei Obst und Gemüse regionale, deutsche Ware kaufen

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Nicht jedes Jahr in den Urlaub fliegen oder an einer Kreuzfahrt teilnehmen

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Hofläden und Lebensmittelläden vor Ort mit regionalen Produkten durch den eigenen, regelmäßigen Einkauf unterstützen

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Autofahrten reduzieren, z. B. im eigenen Ort immer das Fahrrad nehmen oder einen Auto-freien-Sonntag einrichten bzw. auf öffentliche Verkehrsmittel zurückgreifen

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Für eine Reduzierung der Flächenversiegelung eintreten

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